Gedenkfeierlichkeiten zur Reichspogromnacht 1938

- Ansprache am 9. November 2016 von Gudrun Mitschke-Buchholz -

Mit dem Novemberpogrom 1938 erfuhr die offene Terrorisierung jüdischer Bürger und ihre Vertreibung aus Deutschland eine neue Dimension. Juden wurden misshandelt, getötet, in Konzentrationslager verschleppt, Synagogen wurden niedergebrannt, Geschäfte und Wohnungen wurden zerstört. Wir wissen das. Wir wissen auch, wo das Streben nach planvoller und unbarmherziger Vernichtung aller Juden im deutschen Einflussbereich endete, und versuchen dies mit dem Begriff des Zivilisationsbruches zu fassen. Oder wir sprechen von Auschwitz und wissen, dass sich in diesem Namen der Völkermord an den Juden verdichtet.

Wenn wir uns hier an der Gedenkstätte versammeln, werden auch einige Namen der Detmolder verlesen, die das sog. Dritte Reich nicht überlebten. Wir stehen auch an der Gedenktafel, auf der Menschen, die wir uns angewöhnt haben Opfer zu nennen, obwohl sie doch viel mehr als das waren, erst viele Jahrzehnte nach Kriegsende einen Platz in der öffentlichen Erinnerung erhielten. Manche der hier aufgeführten endeten in Auschwitz. Sie erlebten nicht mehr ihre Befreiung, und sie erlebten auch nicht mehr, dass die deutsche Nachkriegsgesellschaft sich kaum oder gar nicht für die Leidenswege der wenigen Überlebenden interessierte und ihnen zuhören wollte, sondern sich lieber dem Wiederaufbau und Wirtschaftswunder widmete. Es ist nicht so ohne weiteres richtig, dass viele der Überlebenden lange schwiegen und das Ausmaß der Verbrechen nicht bekannt war, denn es gab eine Vielzahl von Berichten, Erinnerungen und Romanen und Lyrikbänden, die direkt nach Kriegsende erschienen – aber sie wurden nicht zur Kenntnis genommen, denn sie wurden in jiddischer Sprache verfasst, und die Mühe einer Übersetzung machte man sich nicht. Erst in diesem Jahr erschien Mordechai Striglers Majdanek-Bericht, den er bereits 1945 verfasst hatte, in deutscher Sprache.

Allenthalben wird betont, dass die letzten Zeugen des Völkermordes am Ende ihres Lebens stehen und dadurch unsere Erinnerungskultur einen grundlegenden Wandel erfahren wird. In diesem Jahr starben Elie Wiesel und Max Mannheimer und damit zwei der prominentesten Stimmen, die nicht aufhörten zu mahnen.

Aber das Ende jener letzten Zeugenschaft ist noch nicht gekommen. In diesem Jahr hatten wir hier in Detmold die Gelegenheit, einigen letzten Zeugen zuzuhören. Ich spreche vom Detmolder Auschwitz-Prozess und damit von einem der letzten dieser Art.

Deutlich wurde auch im hiesigen Verfahren sehr schnell, dass mit diesem Prozess auch über das Versagen des Staates, der Justiz und der deutschen Nachkriegsgesellschaft gehandelt wurde, letztere weil sich viele Deutsche nicht als Täter, sondern als Opfer sahen, die sich gegen die NS-Propaganda und ihrer eigene Obrigkeitshörigkeit nicht zur Wehr setzen konnten. Welcher Skandal der deutschen Rechtsprechung anhaftet, wurde erst kürzlich in vollem Ausmaß deutlich, als eine vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Studie offenbarte, dass bis 1973 mehr als die Hälfte der ministeriellen Führungskräfte ehemalige NSDAP-Mitglieder waren. In den Anfangsjahren waren es allein in der Abteilung Strafrecht 77% der leitenden Beamten. Kein Wunder also, dass die Strafverfolgung der NS-Täter hintertrieben, die Diskriminierung der einstigen Opfer fortgesetzt und die Gesetze allenfalls oberflächlich entnazifiziert wurden. Der demokratische Neubeginn der Bundesrepublik war – vorsichtig formuliert – belastet, wurde behindert und verzögert. Und vielleicht haben wir nun eine Ahnung, mit welchen alten Seilschaften Fritz Bauer zu kämpfen hatte, bis ab 1963 endlich ehemaligen SS-Männer in Frankfurt vor Gericht standen, denen allerdings eine mittelbare Mord-Beteiligung in Auschwitz nachgewiesen werden musste. Die Justiz kam Jahrzehnte nicht ihrer Verpflichtung zur Strafverfolgung nach. Der längst notwendige Wandel wurde erst mit dem Fall Demjanjuk aus dem Jahr 2011 eingeleitet, als dieser wegen seiner Beteiligung an der „Vernichtungsmaschinerie" verurteilt wurde, ohne dass ihm eine konkrete individuelle Tat zugeschrieben werden konnte. Wir wissen, dass dieses Urteil nicht rechtskräftig wurde, weil der Täter starb. Sowohl in dem Lüneburger Verfahren gegen Oskar Gröning als auch gegen Reinhold Hanning in Detmold wurde diese nun endlich veränderte Haltung mit dem Satz „In Auschwitz durfte man nicht mitmachen" auf den Punkt gebracht.

Auch in Detmold wurde allenthalben die Sinnhaftigkeit eines solchen Prozesses gegen einen 94-Jährigen nach 70 Jahren nach den Verbrechen in Auschwitz in Frage gestellt. Die vorsitzende Richterin dieses Verfahrens, Anke Grudda, beantwortete diese Zweifel mit dem, wie ich meine, einzig Richtigen, als sie sagte: „Dieser Prozess ist das mindeste, was eine Gesellschaft tun kann, um den unzähligen Opfern des Holocaust zumindest ein klein wenig Gerechtigkeit zu verschaffen." Oder um mit Hedy Bohm, einer der Nebenklägerinnen, zu sprechen: „Wenn Deine Eltern ermordet, deine Familie und Freunde verhungert und getötet worden wären, würdest Du nicht wollen, dass die Täter vor Gericht gestellt werden? Dass sie einfach davonkommen, ohne dass ihnen der Prozess gemacht wird, weil sie alt sind? Kann irgendjemand ernsthaft glauben, dass die Täter von damals, die in einem bequemen Leben in ihren Familien alt geworden sind, nicht zur Verantwortung gezogen werden sollten, bloß, weil sie es bis jetzt geschafft haben, davonzukommen?"

Befremdlich erschien mir auch das oftmals geäußerte Mitgefühl gegenüber dem alten Mann, Hanning, dem man solch ein Verfahren nicht mehr zumuten könne und den man doch in Ruhe lassen möge. Befremdlich, dass dieses Mitgefühl nicht etwa dem gleichaltrigen Überlebenden Leon Schwarzbaum galt, der sich trotz seines Alters den inneren und äußeren Strapazen dieses Prozesses aussetzte und der seit mehr als 70 Jahren mit dem Urteil „lebenslänglich" zu kämpfen hat, da er weiß, dass seine furchtbaren Erinnerungen ihn in den Tod begleiten werden. Und ich frage mich: Wer sollte da denn eigentlich endlich in Ruhe gelassen werden? Ich fürchte, es ist weder Hanning noch Schwarzbaum.

Es ist nur ein sehr kleiner Ausschnitt, den ich heute in diesem Rahmen ansprechen kann. Und mir ist sehr wohl bewusst, dass manche Zuhörer des Verfahrens zutiefst verstört einem Prozess beiwohnten, den sie in mancherlei Hinsicht verändert wieder verließen.

In dieser Ansprache sollen vorrangig diejenigen im Mittelpunkt stehen, die zu Opfern des Terrorregimes geworden waren, denn ihnen gilt unser Gedenken vor allem auch heute.

Was es für die Überlebenden bedeuten konnte, dass ein deutsches Gericht in einer deutschen Stadt über einen ehemaligen SS-Wachmann verhandelte, möchte ich stellvertretend am Beispiel der Auschwitz-Überlebenden Hedy Bohm, die aus Kanada mit ihrer Tochter Vicky anreiste und die bereits in Lüneburg als Nebenklägerin aufgetreten war, sicherlich nur ansatzweise zu erfassen versuchen. Sie soll für die Menschen stehen, die die Strapazen eines solchen Verfahrens auf sich genommen haben, nicht nur, um den Ermordeten eine Stimme zu geben. Alle hat Auschwitz nie losgelassen. Auschwitz bleibt in ihnen – auch nach 70 Jahren. Sie hatten lernen müssen, das Lager seelisch zu überleben. Aber Auschwitz lebt ein Leben lang und darüber hinaus in und mit ihnen und auch in den nachkommenden Generationen. Was in diesem Gerichtssaal zu hören gewesen ist, sind Lebensgeschichten von Menschen, die mehr als andere wissen, was Leben bedeutet. Und vergessen Sie nicht: Die Zeugen, die hier zu hören und zu sehen waren, wurden durch den Mord an ihren Eltern und Geschwistern zu Nebenklägern und waren selbst Überlebende.

Als Hedy Bohm von dem Anwalt Thomas Walther gebeten wurde, in den Prozessen gegen die früheren SS-Schergen als Zeugin und Nebenklägerin aufzutreten, war ihre erste Reaktion: „Oh, no." Hatte sie doch noch zu genau in Erinnerung, dass sie auf einer früheren Reise, bei der sie in Frankfurt einen Zwischenstopp einlegen musste, sofort wieder das verlorene und einsame 16-jährige Mädchen in sich fühlte, das in Auschwitz zum Häftling geworden war. In einem langen inneren Prozess und nach schlaflosen Nächten entschied sie sich dennoch, an diesen Gerichtsverfahren teilzunehmen und ein Teil dessen zu werden, was ihr Hoffnung für die Zukunft versprach, wie hoch auch immer der emotionale Preis sein würde, den sie zu zahlen hätte. Hilfreich war sicherlich, dass ihre Tochter Vicky sie begleiten konnte und an ihrer Seite war, was immer ihnen beiden bevorstand und was immer von ihnen gefordert wurde. Auch Vicky Bohm musste sich der Vergangenheit nicht nur ihrer Mutter stellen und sich viel tiefer mit diesem Thema konfrontieren und auch die Folgen für sich persönlich aushalten. Sie hörte Lebensgeschichten von anderen Überlebenden und sie konnte und musste auf einer anderen Ebene als bisher zu verstehen beginnen. Insofern sind diese Aussagen weit mehr als Teil eines Gerichtsprozesses, es sind Selbstvergewisserungen, die schmerzhaft sind und auf den Grund der eigenen Person führen können. Vicky sorgte sich um die Hedys Gesundheit und befürchtete eine Retraumatisierung ihrer Mutter und hatte aber auch Hoffnung auf eine mögliche Heilung und auf Befreiung. Sie erlebte, wie Hedy aussagte, ihre Geschichte erzählte und ihre traumatischsten Momente vor Gericht enthüllte, in Lüneburg und auch in Detmold. Und Vicky Bohm sollte später sagen, dass sie unglaublich stolz auf die würdevolle Anmut ihrer Mutter war und mit scheuer Verwunderung auf die Stärke dieses Menschen blickte, der so viel gelitten und zu viel verloren hatte und der nun für die Eltern und letztlich auch für sich selbst die Stimme erhob – wohl wissend für wen sie dies tat und in welcher Verantwortung sie sprach. Vielleicht erinnern sich einige von Ihnen heute Abend noch sehr genau daran, was und in welcher Art Hedy Bohm berichtete – die übrigens unlängst in Toronto als „Woman of Courage" ausgezeichnet wurde. Wer ihre Berichte nicht hören oder lesen konnte, kann dies leicht im Internet nachholen und sich im kommenden Jahr einen Dokumentarfilm nicht nur mit Hedy und Vicky Bohm anschauen.

In einem großen Kraftakt erzählte die heute 88-Jährige von ihrer sehr behüteten Kindheit im damaligen Rumänien, von einem Leben in Sicherheit im Schutz ihrer Eltern. Solange sie da waren, fühlte sie sich sicher und geborgen. All dies wurde zerrissen, und Hedy Bohm wurde zusammen mit ihren Eltern ins Ghetto eingewiesen und im März 1944 nach Auschwitz deportiert. Von ihrem gehbehinderten und allein aus diesem Grund sogleich als „lebensunwürdig" gebrandmarkten Vater konnte sie sich nicht verabschieden, als er von ihnen getrennt wurde. Auch ihre Mutter verlor sie sofort aus den Augen. „Ich schrie nach meiner Mama. Sie hörte mich, drehte sich um und sah mich an. Die Zeit blieb stehen. Ich weiß nicht, ob es nur ein Augenblick oder eine Minute war. Ich sah sie an. Ihr Blick traf meinen. Dann drehte sie sich wortlos um und ging weiter. [...]" Hedy Bohm musste von nun an mit jenem Gefühl leben, für das es das deutsche Wort „mutterseelenallein" gibt. Und nach der Prozedur des Desinfizierens, der Rasur und der Tätowierung und in Häftlingskleidung gesteckt, erkannte sie sich selbst nicht wieder, als sie zufällig ihr eigenes Spiegelbild und das weiterer Häftlinge im Fensterglas sah. Sie musste abzählen, welches der bleichen kahlgeschorenen Mädchen wohl sie selbst sein musste. Völlig aus der Welt gefallen und von sich selbst abgerissen – hier verdichtet sich die Entmenschlichung von Auschwitz in einer einzigen Szene.

In Lüneburg hatte Hedy Bohm zunächst noch auf drei Worte von Oskar Gröning gehofft, dessen Haltung und Auftreten sie als arrogant erlebte. Die drei Worte sind: „I am sorry.", und irgendwann wartete Hedy Bohm auch darauf nicht mehr, und sie vermutete, dass vielleicht Gröning selbst am meisten davon gehabt hätte.

Als Reinhold Hanning hier in Detmold einen Text vorlas, den er nicht selbst geschrieben hatte und auch nicht zu füllen schien, und der eine Entschuldigung enthielt, die Wahrhaftigkeit und Ehrlichkeit vermissen ließ, verwunderte Hedy Bohm auch dies nicht mehr.
Welch vertane Chance – auch darüber wird noch lange zu reden sein.

Was nicht nur Hedy Bohm im Detmolder Prozess zusehends irritierte, war allerdings das Verhalten Reinhold Hannings, der zusammengesunken vor sich hinschaute und den Anschein machte, er habe sich vollkommen ausgeblendet. Scheinbar unberührt von dem, was da vor sich ging. Dieses Bild steht uns allen vor Augen und ging durch die Medien. Als Hedy Bohm ihre Aussage verlesen hatte, sprach sie den Angeklagten direkt an, was sie nicht geplant hatte und fragte ihn, ob er verstanden habe, was sie gesagt hatte. Als keine Reaktion ersichtlich wurde, sagte sie, was bestimmt viele von Ihnen noch Erinnerung haben: „Herr Hanning, schauen Sie mich an. Haben Sie keine Angst." Durch seinen Verteidiger ließ dieser ausrichten, dass er gehört und verstanden habe, aber nicht mit ihr sprechen wollte. Hedy Bohm berichtete mir viele Wochen später: „Ich fragte mich in diesem Moment, was wohl durch seinen Kopf ging. Fühlte er irgendetwas? Dann schaute er mich an. Unsere Blicke trafen sich."

Es ist kaum zu ermessen, was in diesem Moment, als Opfer und Täter sich anschauten, nicht nur in Hedy Bohm vor sich ging. Es wäre anmaßend, zu behaupten, dies zu wissen und wirklich zu begreifen. Und so weisen diese Ereignisse weit über sich selbst hinaus. Sie sind viel mehr als das, was im Gerichtssaal zu hören und zu sehen war. Auch darüber wird noch lange nachzudenken sein.

„Es ist für mich nicht wichtig, ob das Urteil vollstreckt wird. Die Strafe selbst spielt keine Rolle. Ich habe keine Rachgefühle. Wir tragen alle Wunden, die meisten unsichtbar. Trotzdem tut es weh – ein ewiger Schatten auf dem Leben. Das Wichtigste ist, dass in Deutschland, vor einem deutschen Gericht, durch deutsche Richter der Täter, der ehemalige SS-Wachmann, schuldig gesprochen wurde. Das ist nichts weniger als Wunder. Und dass ich Teil dessen war", so schrieb mir Hedy Bohm vor nur wenigen Wochen, „ist ein weiteres Wunder. Und dafür bin ich ewig dankbar."

Für uns mag die strafrechtliche Verfolgung der Täter das Selbstverständliche sein, die sehr spät, aber angesichts des Alters der Betroffenen gerade noch rechtzeitig vollzogen wurde.
Aber nicht nur für Hedy Bohm war dieser Prozess die lang ersehnte Möglichkeit, vielleicht so etwas wie Frieden zu schließen, eine unvorstellbare Last von ihrer Seele zu nehmen und für ihre Familie aufzustehen und nicht nur ihren Eltern, sondern auch allen anderen eine Stimme zu geben, die ermordet worden sind. Und in diesem Verständnis sind auch diejenigen miteinbezogen, die nicht nur den Novemberpogrom erleben mussten und nicht mehr zurückkamen und die hier auf der Detmolder Gedenktafel verzeichnet sind.

Für Hedy Bohm, so sagte sie mir, sind die Gerichtsverfahren und Urteile aus Lüneburg und Detmold wie die Blumen auf den Gräbern ihrer Eltern, die es nicht gibt.

Die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser womöglich letzten Prozesse verbietet sich vor diesem Hintergrund.

Wir, die Nachgeborenen, konnten und können nicht nur im Umkreis des Detmolder Auschwitz-Prozesses zuhören – auch den Angehörigen der sog. Zweiten Generation, die, wie Vicky Bohm auch, viel zu sagen haben und von der Last auf ihren Schultern, die ihre Eltern ihnen ungewollt vererbt haben, berichten können und müssen. Auch da sind wir gefragt. Auch da sind wir verpflichtet hinzusehen.

Und in diesem Sinne verstehe ich Hedy Bohms Worte auch als eine Aufforderung an uns, als sie sagte: „Schauen Sie mich an. Haben Sie keine Angst."

Vortrag als PDF

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Bitte beachten Sie auch die Veröffentlichungen von Frau Mitschke-Buchholz in unserer Buchreihe "Panu Derech":

Band 28

Lebenslängliche Reise

Briefe der jüdischen Familie Herzberg aus Detmold 1939 - 1946

 

Band 21

Auf jüdischen Spuren. Ein Stadtrundgang durch Detmold

 

Band 19

GEDENKBUCH für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Detmold

und in digitaler Ausgabe:

GEDENKBUCH für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Detmold